Taxigutscheine

Personen ab einem Alter von 60 Jahren und Behinderte (gegen Vorlage eines Ausweises) können beim Gemeindeamt vergünstigt Gutscheine für eine Taxifahrt erwerben.

Beim Kauf von drei Gutscheinen im Wert von insg. € 30,00, zahlen die Bürgerinnen und Bürger nur € 15,00. Die Gutscheine können jedes Monat einmalig erworben werden und bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen eingelöst werden.

Jugendliche im Alter von 16 bis 24 Jahren können beim Gemeindeamt vergünstigt Gutscheine für eine Taxifahrt erwerben.

Beim Kauf von drei Taxigutscheinen im Wert von insg. € 30,00, zahlen die Jugendlichen nur € 8,00. Die Gutscheine können jedes Monat einmalig erworben werden und bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen eingelöst werden.

Vor-Schnupperticket

Die Marktgemeinde St. Margarethen hat zwei Vor-Schnuppertickets angekauft. Alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in St. Margarethen können sich das Schnupperticket einmal im Quartal gratis ausborgen. Um das Schnupperticket zu testen, ist eine Registrierung auf www.schnupperticket.at erforderlich oder Sie kommen persönlich in das Gemeindeamt und eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nimmt für Sie die Registrierung vor.

Dieses Ticket gilt für Bahn und Bus in Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie für die öffentlichen Verkehrsmittel der Kernzone 100 in Wien (ausgenommen sind Vienna Airport Lines, CAT, sowie touristische Verkehrsmittel).

Die genauen Ausleihvoraussetzungen und Ausleihbedingungen erhalten Sie im Gemeindeamt oder hier.

Sonstige Förderungen

Die Eltern eines neugeborenen Kindes, welches seinen Hauptwohnsitz in St. Margarethen hat, erhalten einen Gutschein für ein Sparbuch in der Höhe von € 100,00 sowie einen befüllten Rucksack mit diversen nützlichen Babyutensilien.

Studierende, denen vom Land Burgenland eine 50%-ige Förderung für ein Semester- oder Monatsticket, eine Jahreskarte oder ein Klimaticket gewährt wurde, werden zusätzlich von der Marktgemeinde St. Margarethen gefördert. Dabei werden weitere 50% der Kosten des Tickets ersetzt, höchstens jedoch € 76,00. Die Bestimmungen des Landes finden Sie unter diesem Link.

Magreda Zehner

St. Margarethener Geschenkgutschein – „Magreda Zehner“ und „Magreda Fünfer“

Mehr Infos zum Magreda Zehner