Bauen in St. Margarethen

Sie sind interessiert an einem Bauprojekt in St. Margarethen? Dafür steht Ihnen unser Gemeindeamt gerne beratend zur Seite.

Jeden 1. Donnerstag im Monat bietet die Marktgemeinde eine kostenlose Bauherrenberatung an, bei diesem Termin können Sie gemeinsam mit Ihrem Planer den Planentwurf mit dem Bausachverständigen der Gemeinde durchbesprechen. Hierzu bitten wir Sie um telefonische Voranmeldung.

Ansprechpersonen

Christoph Osterseher, +43 2680 2202-11
Christian Huditsch, +43 2680 2202-12

Informationen und Downloads

Grundstücksteilungen von bereits bebauten Baugrundstücken im Bauland sind vor ihrer Durchführung im Grundbuch vom Bauwerber oder Grundeigentümer der Behörde anzuzeigen. Dieser Meldung an die Behörde ist die Zustimmung aller von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümer, sowie ein von einem Vermessungsbefugten verfasster Teilungsplan anzuschließen.

Grundstücksteilung im Bauland (pdf)

Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Verbesserung von Bauten und Bauteile sowie sonstige Bauvorhaben, bei welchen baupolizeiliche Interessen nicht wesentlich beeinträchtigt werden, bedürfen keines Bauverfahrens, sind aber der Baubehörde vom Bauwerber spätestens 14 Tage vor Baubeginn gemeinsam mit den zur Beurteilung notwendigen Unterlagen schriftlich mitzuteilen.

Bitte verwenden Sie hierzu das beigefügte Formular: Geringfügiges Bauvorhaben

Bei Bauvorhaben sowie Verwendungszweckänderungen, sofern sie nicht geringfügig sind, ist vor Baubeginn bei der Baubehörde um Baubewilligung anzusuchen.

Dabei sind folgende Dokumente abzugeben:

  • schriftliches Ansuchen, vom Bauwerber unterfertigt
  • Baupläne und Baubeschreibungen, jeweils in 3-facher Ausfertigung
  • Zustimmungserklärungen der Anrainer, jene die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind
  • Grundbuchsauszug, nicht älter als sechs Monate (beim Bezirksgericht erhältlich)
  • ausgefülltes Datenblatt für das Gebäude- und Wohnungsregister im Sinne der Anlage zum Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister – AGWR Datenblatt (pdf)
  • Energieausweis und das Prüfblatt-Baubehörde aus der Zeusdatenbank
  • Anrainerverzeichnis (beim Vermessungsamt oder Bezirksgericht erhältlich)
  • bei Wärmepumpenerrichtung die Schalldruckberechnung

Ansuchen um Baubewilligung (pdf)

Der beabsichtigte Abbruch von Gebäuden ist, sofern dieser nicht im Zusammenhang mit der Errichtung oder Änderung von Bauten steht, der Baubehörde unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen und der Zustimmungserklärungen der Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Grundstücke schriftlich mitzuteilen.

Abbruch von Gebäuden (pdf)

Der Bauwerber hat den Zeitpunkt des Baubeginns der Behörde anzuzeigen und für die bewilligungsgemäße Ausführung zu sorgen. Die Behörde hat dem Bauwerber eine Bauplakette mit einem rotgelben Ring auf weißem Untergrund auszustellen, aus der die Zahl und das Datum der Baubewilligung, die Liegenschaftsadresse des Baugrundstücks, sowie der Beginn der Bauarbeiten und gegebenenfalls der Bauführer hervorgeht. Die Bauplakette ist gut sichtbar für die Zeit der Bauführung auf der Baustelle anzubringen.

Baubeginn Anzeige (pdf)

Der Bauwerber hat die Fertigstellung eines Bauwerkes oder eines Bauabschnittes mit zumindest einer Wohnung oder Nutzungseinheit anzuzeigen.

Bei Gebäuden ist der Fertigstellungsanzeige ein Schlussüberprüfungsprotokoll einer gewerberechtlich oder nach dem Ziviltechnikergesetz befugten Fachkraft, eines gerichtlich oder von der Gemeinde beeideten Bausachverständigen oder eines Amtssachverständigen, der an der Ausführung des Gebäudes nicht beteiligt gewesen sein darf, anzuschließen, in dem diese mit ihrer Unterschrift die bewilligungsgemäße Ausführung des gesamten Bauvorhabens oder des betreffenden Bauabschnittes bestätigt. Weiters sind erforderlichenfalls durch Auflagen oder Bedingungen vorgeschriebene Befunde anzuschließen.

Fertigstellungsanzeige (pdf)